Der Vorstand ist Vereinsorgan nach § 11 der Vereinssatzung

Vorstand i. S. des § 26 BGB sind die drei gewählten Vorstandsmitglieder.

Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit etc.

Vorstand Verwaltung und Vorstandssprecher: 

Vorstand Sportbetrieb:                                           

Vorstand Immobilie:                                                 

Vereinsorgan nach § 12 der Vereinssatzung insbes. bei Streitigkeiten

Mitglieder des Rechtsausschuss:

Der Sportbeirat unterstützt und berät den Vorstand in sportlichen Angelegenheiten und fungiert als Multiplikator zwischen Vereinsführung und Mannschaften. Dem Sportbeirat gehören alle aktuellen Mannschaftsführer(innen) und Trainer(innen) des Vereins an .

Über dieses Organ werden Informationen & Vereinsangelegenheiten in die Mannschaften und an die Spieler(innen) herangetragen.

Der Vereinsführung stehen als ständige Unterstützer und Mitwirkende ehrenamtlich zur Verfügung:

Berichterstattung Amtsblatt der Verbandsgemeinde:

Gestaltung, Pflege der Vereinshomepage:

Jugendwart:
Oberschiedsrichter/in: Schäfer, Josef A.
Oberschiedsrichter/in: Wolf, Gerd
Oberschiedsrichter/in: Wolf, Theo
Veranstaltungskoordinator/in-Vergnügungswart/in: Gabriel, Nadine & Gabi, Paul
Mitgliederverwaltung: Diehl, Thomas

Sportvereine könnten ihren gesellschaftlichen Aufgaben kaum gerecht werden, wenn es nicht Menschen gäbe, die sich freiwillig ehrenamtlich engagieren.
Die Stunden, die für das Miteinander und für das Erreichen von gemeinsamen Zielen im Sport investiert werden, sind weder zähl- noch bezahlbar.

Wir freuen uns daher für Neueinsteiger, die den Verein unterstützen. Und danken allen Helfern für ihr Engagement.

Euer Vorstand des TC Bellheim